
Merkblatt für die Einreichung von Ansuchen, Kooperations- und Dienstleistungsangebote an die Grüne Bildungswerkstatt OÖ.
Wenn Sie bei uns einen Projektantrag stellen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:
Grundsätzlich sollen wir, nach unseren gesetzlichen Grundlagen, bei Projekten die „Federführung“ haben, d.h. für das Projekt hauptverantwortlich sein. Wir können und dürfen mit zivilgesellschaftlichen PartnerInnen zusammenarbeiten, wenn ein gemeinsamer Nutzen nachweisbar ist. Anbei ein Zitat aus den Richtlinien des Bundeskanzleramtes:
„(3) Die gesamte Tätigkeit der Rechtsträger muss unmittelbar erfolgen, d.h. die Förderungsmittel müssen von diesen selbst verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Förderungsmittel für eigene Projekte verwendet werden bzw. dass Projekte gemeinsam mit Dritten dann durchgeführt werden können, wenn entweder eine Kostenteilung nachvollziehbar vereinbart und abgerechnet wird oder die Beiziehung eines Kooperationspartners nachweislich der Qualität des jeweiligen Projekts dient, z.B. hinsichtlich der effizienteren oder kostengünstigeren Organisation, des eingebrachten Know-hows oder des Zugangs zu bestimmten Zielgruppen. Dies gilt insbesondere auch für die Kooperation mit lokalen Partnern bei internationalen Projekten im Ausland. Der spezifische Nutzen, der aus der Beiziehung von Kooperationspartnern ohne Kostenteilung erwächst, ist von den Rechtsträgern gesondert zu dokumentieren. Die Federführung bei derartigen Projekten hat in jedem Fall bei den Rechtsträgern zu liegen.“
Für uns als Grüne Bildungswerkstatt sind bei der Beurteilung von Anträgen vor allem folgende Fragen wichtig:
Da wir einen eigenen Verlag betreiben – den PLANET- Verlag – gilt generell für Buchprojekte:
Sofern sie den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Veröffentlichung im PLANET- Verlag zu diskutieren.
Für einen Projektantrag benötigen wir ein Konzept, das auf die oben genannten Fragen eingeht, und eine Kalkulation, in der auch aufscheint, bei welchen anderen Stellen um Finanzmittel angesucht wurde. Projektanträge werden uns am besten per E-Mail an office.ooe(at)gbw.at zugesandt.
Eine Entscheidung über Projektanträge erfolgt in der jeweils nächsten Vorstandssitzung. Deren Datum kann im Büro erfragt werden.
Eine Entscheidung wird den AntragstellerInnen bis spätestens eine Woche nach der Sitzung bekannt gegeben.
Auf allen veröffentlichten Materialien (Drucksorten, Maileinladungen, Homepage-Beiträgen) muss das Logo der GBW verwendet werden.
Die Abrechnung eines Projekts erfolgt grundsätzlich im Nachhinein. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
Der Landesvorstand der GBW OÖ