Wettbewerbe sind Verfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber auf den Gebieten
Wettbewerbe können Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Im Unterschied zum eigentlichen Vergabeverfahren spielen die Kosten für die Umsetzung der Pläne nur eine untergeordnete Rolle: in Wettbewerben geht es primär darum, möglichst vielfältige Ausführungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen.
Wenn sie mit der Absicht der Umsetzung durchgeführt werden, heißen sie Realisierungswettbewerb. Es sind aber auch bloße Entwurfs- oder Ideenwettbewerbe möglich.
Wettbewerbe sind Spezialformen von DL-Aufträgen. Entsprechend gelten die Schwellenwerte für die Zuordnung in den OSW- oder USW-Bereich: 211.000,- € (bzw. 422.000,- € im Sektorenbereich). Bemessungsgrundlage ist hier die geschätzte Summe des Auftrags (Realisierungswettbewerbe) oder die Summe der Preisgelder (Ideenwettbewerbe).
Analog zu den sonstigen Vergabeverfahren gibt auch bei den Wettbewerben offene, nicht-offene und geladene Wettbewerbe. Die Vorgehensweise ist analog zu den normalen Vergabeverfahren <§26>.
Grundsätzlich hat ein offener Wettbewerb statt zu finden. Gründe für einen nicht-offenen Wettbewerb können sein:
Geladene Wettbewerbe sind nur im USW-Bereich zulässig und wenn dem Durchführenden des Wettbewerbs (dem Auslober) genügend geeignete Unternehmer bekannt sind. Einzuladen sind mindestens 3 Unternehmer.
Der Durchführung von Wettbewerben ist eine Wettbewerbsordnung zu Grunde zu legen, die u.a. die Beurteilungskriterien, Termine, Vorgangsweise, Preisgelder beinhalten muss. Das Preisgericht muss unabhängig sein <§§153ff>.
Der Aufwand für Wettbewerbe ist relativ groß, sodass diese üblicherweise nur bei großen und von der Sache her bedeutenden Vorhaben durchgeführt werden.
In vielen Fällen - besonders im planerischen Bereich - machen Wettbewerbe jedoch einen Sinn und könnten lokal gefordert werden. Die Alternative ist sonst meist der Geschmack des Bürgermeisters...