12 Wettbewerbe

12.1 Zusammenfassung: Grundsätzliches zum Wettbewerb

Wettbewerbe sind Verfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber auf den Gebieten

  • der Raumplanung,
  • der Stadtplanung,
  • der Architektur,
  • im Bau- und Ingenieurwesen,
  • der Werbung und
  • der Datenverarbeitung, wo eine Aufgabenbeschreibung oft nur das Ziel beinhaltet, einen Plan oder eine Planung zu verschaffen. Die Auswahl kann durch ein Preisgericht aufgrund von Beurteilungskriterien - mit oder ohne Verteilung von Preisen - erfolgen.

  

12.2 Details zum Wettbewerb

Wettbewerbe können Vergabeverfahren vorgeschaltet werden. Im Unterschied zum eigentlichen Vergabeverfahren spielen die Kosten für die Umsetzung der Pläne nur eine untergeordnete Rolle: in Wettbewerben geht es primär darum, möglichst vielfältige Ausführungsmöglichkeiten aufgezeigt zu bekommen.

Wenn sie mit der Absicht der Umsetzung durchgeführt werden, heißen sie Realisierungswettbewerb. Es sind aber auch bloße Entwurfs-  oder Ideenwettbewerbe  möglich.

Wettbewerbe sind Spezialformen von DL-Aufträgen. Entsprechend gelten die Schwellenwerte für die Zuordnung in den OSW- oder USW-Bereich: 211.000,- € (bzw. 422.000,- € im Sektorenbereich). Bemessungsgrundlage ist hier die geschätzte Summe des Auftrags (Realisierungswettbewerbe) oder die Summe der Preisgelder (Ideenwettbewerbe).

Analog zu den sonstigen Vergabeverfahren gibt auch bei den Wettbewerben offene, nicht-offene und geladene Wettbewerbe. Die Vorgehensweise ist analog zu den normalen Vergabeverfahren  <§26>.

Grundsätzlich hat ein offener Wettbewerb statt zu finden. Gründe für einen nicht-offenen Wettbewerb können sein:

  • besondere Anforderungen an die Teilnehmer
  • Aufwand sonst wirtschaftlich nicht zu vertreten

Geladene Wettbewerbe sind nur im USW-Bereich zulässig und wenn dem Durchführenden des Wettbewerbs (dem Auslober) genügend geeignete Unternehmer bekannt sind. Einzuladen sind mindestens 3 Unternehmer.

Der Durchführung von Wettbewerben ist eine Wettbewerbsordnung zu Grunde zu legen, die u.a. die Beurteilungskriterien, Termine, Vorgangsweise, Preisgelder beinhalten muss. Das Preisgericht muss unabhängig sein <§§153ff>.

 

12.3 Politischer Hinweis

Der Aufwand für Wettbewerbe ist relativ groß, sodass diese üblicherweise nur bei großen und von der Sache her bedeutenden Vorhaben durchgeführt werden.

In vielen Fällen - besonders im planerischen Bereich - machen Wettbewerbe jedoch einen Sinn und könnten lokal gefordert werden. Die Alternative ist sonst meist der Geschmack des Bürgermeisters...

 

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