GRÜNE GemeinderätInnen sind in der Praxis häufig mit Fragen des Vergaberechts konfrontiert: als Mitglieder in Prüfungsausschüssen und abhängig von der jeweiligen Gemeindeordnung auch beim Beschluss von Ausschreibungstexten und von Vergabebeschlüssen. Immer öfter sind GRÜNE MandatarInnen als Vorstandsmitglieder bzw. StadträtInnen unmittelbar auch als Ressortverantwortliche für die Vorbereitung bzw. Durchführung von Vergabebeschlüssen zuständig.
Die GRÜNE Vergabe-Site bereitet Fragen des Vergaberechts für die praktische Arbeit GRÜNER GemeindemandatarInnen auf. Dabei soll zum einen eine rasche Aufnahme des erforderlichen Wissens ermöglicht werden, zum anderen soll auch verdeutlicht werden, was man in der politischen Praxis mit diesem Wissen anfangen kann.
In der GRÜNEN politischen Praxis ist das Vergabewesen aus mehreren Gründen interessant:
Zum einen geht´s um lokale Herzogtümer, Abhängigkeiten, Freunderlwirtschaft. Damit kämpfen wir GRÜNE ohnehin ständig. Damit geht´s hier aber auch um Rechtsstaatlichkeit.
Zum weiten geht´s auch um Budgets und Wirtschaftspolitik (s.u.).
Und drittens ist das ein Thema, das auch die Wirtschaft sehr betrifft - nämlich alle die Unternehmer, die bei den lokalen Habereien nicht zum Zug kommen. Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Unternehmer eine gerechte Chance hat, zu einem öffentlichen Auftrag zu kommen.
Alle drei Aspekte sind Möglichkeiten, sich mit GRÜNEN Positionen zu profilieren.
Und gerade der dritte Aspekt eröffnet auch zusätzliche Gesprächsbasis zu UnternehmerInnen.
Die Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich ist ein wichtiger Bereich der Politik und der Wirtschaft: Schätzungen gehen davon aus, dass in Österreich jährlich rd. 38 Milliarden € (16% des BIP) an öffentlichen Mitteln für den Ankauf von Waren und Leistungen bei privaten Auftragnehmern ausgegeben werden. Das ist ein ganz wesentlicher Anwendungsbereich für die Budget-, die Wirtschaft- und die Arbeitsmarktpolitik. Nicht zuletzt ist die Art, wie mit diesen Aufträgen umgegangen wird, auch eine Frage des politischen Alltags in jeder - auch der kleinsten - Gemeinde: welcher Bürgermeister versucht nicht, über die Auftragsvergabe persönliche/politische Freundschaften zu bedienen und Abhängigkeiten zu schaffen.
Seit dem Beitritt zur EU gibt´s für die öffentliche Auftragsvergabe ein gesetzliches Regulativ in Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien. Seit 2002 gibt’s ein einheitliches Bundesvergabegesetz – bis dahin waren neu Landes- und ein Bundesgesetz wirksam. Mit 1. 2. 2006 wurde das Gesetz neu herausgegeben. (BGBl. I Nr. 17/2006). Grund waren Änderungen und Ergänzungen in den EU-Richtlinien.
Die Auftragsvergabe ist ein brisanter Bereich der Politik und es geht es um viel (Steuer-)Geld. Deshalb zahlt es sich aus, ein Auge auf die Auftragsvergabe zu werfen.
Zu erst stellt sich die Frage, ob und wann politische Mandatare von Vergabeverfahren erfahren.
Beabsichtigte Auftragsvergaben, also auch Ausschreibungen kommen nicht immer in den Gemeinderat.
Und abhängig von den Gemeindeordnungen der Länder werden auch Auftragsvergaben bis zu einer gewissen Höhe im Gemeindevorstand abgewickelt. Wenn man/frau dort nicht vertreten ist und auch kein Protokoll zu Gesicht bekommt, wird es sogar schwierig, im Nachhinein von Auftragsvergaben zu erfahren.
Allenfalls ist das Budget ein Aufhänger: Projekte im ao. Haushalt könnten die Grundlage für Anfragen sein, wie das Vergabeverfahren geplant ist, dass im Gemeinderat berichtet werden sollte und dass die Parteien einzubinden (zu informieren) wären.
Aber Großprojekte sind meist ohnehin auch außerhalb der Sitzungen Thema im Ort, sodass man/frau weiß, wann was und um wie viel Geld gebaut werden wird.
Wenn keine Information durch die Gemeinde über eine Ausschreibung zu erhalten ist, sollte man/frau die Veröffentlichungen durchsuchen: im WEB gibt´s da gute Möglichkeiten zur Suche (http://www.auftrag.at/ oder http://www.lieferanzeiger.at/). Bei diesen Veröffentlichungen im WEB liegen meist auch die Unterlagen zur Ausschreibung bei. Man/frau kann also sehen, ob ein Vorhaben ausgeschrieben wurde und auch, was im Detail Gegenstand der Ausschreibung war.
Wenn Mängel festgestellt werden, sollte wohl am besten politisch agiert werden, denn rechtlich sind die Möglichkeiten für PolitikerInnen sehr gering, denn klagen kann nur ein übergangener Bieter.
Ich hab´ versucht, mich auf die wichtigsten Punkte für die politische Praxis zu konzentrieren und setze keine juristischen Spezialkenntnisse voraus. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Darstellung der wesentlichsten Zusammenhänge, der Möglichkeiten und der Grenzen des Gesetzes: ich will Euch ein Instrument in die Hand geben, mit dem Ihr auf der politischen Ebene agieren könnt.
Das bedeutet aber gleichzeitig, dass es insbesondere bei komplexen Einzelfällen ratsam sein wird, rechtskundigen Beistand beizuziehen.
Der Inhalt der WEB-Site kommt von Gerhard Wannenmacher, Gemeinderat in Mödling und jahrelang beruflich mit dem Vergabewesen befasst.
Rückfragen bitte an gerhard.wannenmacher(at)gruene.at