18 Änderungen 2006

(neu 2006)

  • Die Struktur des BVergG ist völlig neu
  • Finanzdienstleistungen sind nun nur noch nicht-proprietäre Dienstleistungen
  • Schwellenwerte - geändert
  • Inhouse – explizit definiert
  • Zusätzlich gesondert anfechtbare Entscheidungen – u.a. der Widerruf
  • Neue bzw. geänderte Vergabeverfahren – Auktion, wettbewerblicher Dialog, Rahmenvereinbarung, dynamisches Beschaffungswesen. Diese Verfahren gab es entweder bisher gar nicht, oder sie hatten nur im USW Gültigkeit.
  • Ablauf von Verhandlungsverfahren – Verhandlung auch nur über den Preis möglich (?!)
  • Direktvergabe - Wertgrenze
  • Wettbewerbe – genauer spezifiziert
  • Abänderungsangebot – neben dem Alternativangebot
  • Nicht-prioritäre Dienstleistung, Dienstleistungskonzession – sehr eingeschränktes Regulativ
  • Eignungsprüfung
  • Fristen – u.a. verkürzte Fristen bei elektronischer Ausschreibung
  • Zuschlagsentscheidung – nicht korrekter Zuschlag ist nichtig
  • Subunternehmer – nicht ausschließbar
  • Geschützte Werkstätten – explizit geregelt

Geändert 2009:
per Verordnung des Bundeskanzlers wurden die Schwellenwerte im USW wesentlich angehoben:

Direktvergaben bis 100.000,- EUR, noV ovB (die „klassische“ beschränkte Ausschreibung bei Bauaufträgen bis 1 Mio EUR, bei Liefer- und DL-Aufträgen bis 100.000,- EUR.