Das geplante Ökostromgesetz im Urteil der Verfassungs- und EU-RechtsexpertInnen.
Als ein recht wirksamer Schlüssel zur Verringerung von CO2-Emissionen, der Reduzierung der Abhängigkeit von Öl- und Atomstromimporten, erwies sich das bisherige, mit Ende 2004 befristete Ökostromgesetz.
Seit eineinhalb Jahren müht sich das Wirtschaftsministerium, dieses höchst erfolgreiche Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in „entschärfter“ Fassung neu zu formulieren. Der ursprünglich schon im November 2004 vorliegende Erstentwurf konnte durch massive Widerstände, vor allem aus Oberösterreich, noch abgebogen werden. Zwischenzeitlich hat oberösterreichs Umwelt- und Energielandesrat Rudi Anschober dem Ministerium mehrfach Vorschläge für echte Alternativen, wie die Übernahme des deutschen ‚Einspeisgesetz Erneuerbare Energie’ (EEG), vorgelegt, die eine attraktive, langfristig berechenbaren Förderung zum Ausbau des Ökostroms ermöglichten, ohne Industriestandorte zu gefährden.
Im Letztentwurf vom November 2004 wurden nun offensichtlich bislang bestehende Widerstände der SPÖ mit Förderzuckerln für die Bundesländer Wien und Salzburg unterlaufen. In Summe bedeuten sie, dass bei insgesamt stark reduziertem Fördervolumen, kaum noch Mittel für echte Ökostromanlagen zur Verfügung stehen würden.
Dieser vom Wirtschaftsausschuss mehrheitlich angenommene Entwurf würde für Oberösterreich einen Kahlschlag bedeuten: die Förderungen werden sich auf die Größenordnung von gerade mal zwei mittleren Biogasanlagen reduzieren. Zum Vergleich: 2004 wurden in Oberösterreich insgesamt 12 Biomasseverstromungen, 47 Biogasanlagen, mehrere Hundert Photovoltaikanlagen und ein Windpark genehmigt ...
Rudi Anschober beauftragte die zwei renommierten RechtsprofessorInnen:
Andreas Janko und Margit Maria Korollus den vorliegenden Gesetzesentwurf zu begutachten.
Für Professor Janko mehrfach enthält der „missglückten Gesetzesentwurf“ eine „Reihe formaler Mängeln“. Janko beklagt ferner „die stetig sinkende legistische Qualität heimischer Gesetze“. Seine Konklusio: Das Ökostromgesetz soll grundlegend neubearbeitet werden.
Auch Margit Maria Korollus äußert massive Bedenken „Die geplante Novelle zum Ökostrom Gesetz ist in keiner Weise geeignet die beihilferechtlichen Bedenken der Kommission zu entkräften.“ Zusammenfassend: „Aus allen diesen Gründen empfiehlt es sich daher, mit einer Verabschiedung der Novelle zum ÖkostromG in der geplanten Form zuzuwarten, bis eine endgültige Abstimmung mit der Kommission erfolgt ist.“ Wobei die Kommission inzwischen ihrerseits die Mitgliedsstaaten dazu auffordert, Ökostrom-Förderregelungen zu intensivieren und zu optimieren.
Für Rudi Anschober bedeuten die beiden Gutachten einen Appell für „Zurück an den Start“. „Man kann nicht während der Weltklimakonferenz Klimaschutz predigen und gleichzeitig eines der wichtigsten Instrumente (...), den Ausbau des Ökostroms durch ein attraktives Ökostromgesetz, massiv behindern und beinahe zerstören.“ Anschober appelliert an Energieminister Bartenstein und Umweltminister Pröll, „den drohenden Kahlschlag zu stoppen, endlich Verhandlungen mit den Ländern zu beginnen und eine attraktive Regelung nach dem Vorbild des deutschen EEG zu beschließen.“
Bis zum Redaktionsschluß wurde der Gesetzesentwurf dem Nationalrat noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.
Christian Herzenberger